{"id":8042,"date":"2026-04-05T08:00:00","date_gmt":"2026-04-05T05:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/glow-careers.ch\/blog\/?post_type=glossary&#038;p=8042"},"modified":"2026-03-24T13:23:21","modified_gmt":"2026-03-24T10:23:21","slug":"aufhebungsvertrag","status":"publish","type":"glossary","link":"https:\/\/glow-careers.ch\/blog\/was-ist\/aufhebungsvertrag\/","title":{"rendered":"Was ist ein Aufhebungsvertrag? Definition &#038; Praxistipps 2026"},"content":{"rendered":"<p>Ein <strong>Aufhebungsvertrag<\/strong> (h\u00e4ufig Aufhebungsvereinbarung genannt) ist im Schweizer Arbeitsrecht eine zweiseitige \u00dcbereinkunft, mit der ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer die Bestimmungen ihres Arbeitsvertrags in <strong>gegenseitig<\/strong> getroffenen Einverst\u00e4ndnis ohne Einhaltung einer gesetzlichen K\u00fcndigungsfrist zu einem frei w\u00e4hlbaren Datum beenden. Im Gegensatz zur einseitigen K\u00fcndigung erfordert er die ausdr\u00fcckliche <strong>Zustimmung beider Parteien<\/strong>.<\/p>\n<p>[toc]<\/p>\n<h2>Aufhebungsvertrag einfach erkl\u00e4rt<\/h2>\n<p>Im HR-Alltag ist die Aufhebungsvereinbarung ein strategisches Instrument, um eine vertragliche Bindung <strong>schnell und einvernehmlich<\/strong> aufzul\u00f6sen. Sch\u00e4tzungen gehen davon aus, dass in der Schweiz j\u00e4hrlich rund <strong>40.000 Arbeitsverh\u00e4ltnisse<\/strong> von qualifizierten Fachkr\u00e4ften im gegenseitigen Einverst\u00e4ndnis und nicht durch ordentliche K\u00fcndigung beendet werden. <\/p>\n<p>Der Prozess basiert auf dem Prinzip der Vertragsfreiheit gem\u00e4ss dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR). Beide Parteien definieren die <strong>Konditionen des Austritts<\/strong>. Geregelt werden typischerweise der letzte Arbeitstag, eine allf\u00e4llige Freistellung, die Abgeltung von \u00dcberstunden und Ferienguthaben, ein allf\u00e4lliges Konkurrenzverbot sowie die Festschreibung einer wohlwollenden Formulierung f\u00fcr das <a href=\"https:\/\/glow-careers.ch\/blog\/was-ist\/arbeitszeugnis\"><strong>Arbeitszeugnis<\/strong><\/a>.<\/p>\n<p>Man unterscheidet echte Aufhebungsvertr\u00e4ge, die das Verh\u00e4ltnis ohne vorg\u00e4ngige fristlose oder ordentliche K\u00fcndigung beenden, und Vereinbarungen, die lediglich die Modalit\u00e4ten einer bereits ausgesprochenen Trennung regeln (sogenannte <strong>Saldoquittungen<\/strong> oder Abwicklungsvereinbarungen).<\/p>\n<p><strong>Aufhebungsvertrag vs. <a href=\"https:\/\/glow-careers.ch\/blog\/was-ist\/kuendigung\">Ordentliche K\u00fcndigung<\/a>:<\/strong> Eine K\u00fcndigung ist das einseitige Recht, den <strong>Arbeitsvertrag<\/strong> unter strenger Einhaltung von Fristen und Sperrzeiten (z. B. bei Krankheit) zu beenden. Ein <strong>Aufhebungsvertrag<\/strong> ist ein <strong>einvernehmlich<\/strong> getroffener Beschluss, der diese <strong>Sperrfristen legal umgehen kann<\/strong>, sofern <strong>Arbeitnehmende<\/strong> durch die Gesamtl\u00f6sung nicht benachteiligt werden. Das <strong>Bundesgericht<\/strong> pr\u00fcft bei Konflikten streng, ob ein echter Verhandlungswille vorlag.<\/p>\n<h2>Vorteile und Nachteile von Aufhebungsvertr\u00e4gen<\/h2>\n<table>\n<thead>\n<tr>\n<th>\u2705 Vorteile<\/th>\n<th>\u274c Nachteile<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Massgeschneiderte L\u00f6sung:<\/strong> Die <strong>Beendigung<\/strong> und der Austrittszeitpunkt k\u00f6nnen <strong>v\u00f6llig frei<\/strong> gew\u00e4hlt werden, unabh\u00e4ngig von einer vertraglichen <strong>K\u00fcndigungsfrist<\/strong>.<\/td>\n<td><strong>Verhandlungsaufwand:<\/strong> Beide Seiten, <strong>Arbeitgeber<\/strong> und <strong>Arbeitnehmer<\/strong>, m\u00fcssen zustimmen, was oft z\u00e4he und <strong>langwierige Diskussionen<\/strong> erfordert.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Keine Sperrfristen:<\/strong> Ein solcher Vertrag kann auch wirksam sein, wenn der Mitarbeitende durch <strong>Krankheit gesch\u00fctzt<\/strong> w\u00e4re.<\/td>\n<td><strong>Risiko der Nichtigkeit:<\/strong> Verzichtet der Mitarbeitende ohne Gegenleistung auf zwingende Rechte, kann ein <strong>Gericht den Vertrag kippen<\/strong>.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Sauberer Schnitt:<\/strong> Die Vereinbarung schafft sofortige <strong>Klarheit und Rechtssicherheit<\/strong> ohne schwelende Konflikte beim <strong>Arbeitsvertrag<\/strong>.<\/td>\n<td><strong>ALV-Nachteile:<\/strong> F\u00fcr die Fachkraft besteht ein massives Risiko, <strong>Einstelltage bei der Arbeitslosenkasse<\/strong> zu erhalten, da dies wie eine K\u00fcndigung gewertet wird, was den Anspruch auf <strong>Arbeitslosengeld<\/strong> gef\u00e4hrdet.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h2>Aufhebungsvertrag in der Praxis: Tipps f\u00fcr Unternehmen<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p><strong>Gleichwertige Zugest\u00e4ndnisse machen<\/strong><br \/>\n   Ein Aufhebungsvertrag ist in der Schweiz nur g\u00fcltig, wenn beide Seiten echte Zugest\u00e4ndnisse (Konzessionen) machen. Verlangst du vom Mitarbeitenden den sofortigen Verzicht auf Lohn, musst du ihm im Gegenzug zwingend etwas Wertvolles bieten, andernfalls wird das Schlichtungsgericht den Vertrag <strong>in 9 von 10 F\u00e4llen f\u00fcr nichtig erkl\u00e4ren<\/strong>.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p><strong>Bedenkzeit gew\u00e4hren<\/strong><br \/>\n   \u00dcberrumple deine Angestellten niemals. Wenn du jemanden in ein Zimmer rufst und sofortige Unterschrift forderst, gilt dies als unzul\u00e4ssiger psychologischer Druck. R\u00e4ume den Arbeitnehmenden immer eine angemessene <strong>Frist als Bedenkzeit von drei bis f\u00fcnf Tagen<\/strong> ein.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p><strong>Umfassende Saldoquittung integrieren<\/strong><br \/>\n   Integriere eine klare Klausel, die festh\u00e4lt, dass mit Unterzeichnung <strong>alle gegenseitigen Forderungen<\/strong> (wie Boni, Spesen, \u00dcberstunden) vollumf\u00e4nglich und abschliessend abgegolten sind. Dies verhindert kostspielige Nachforderungen im Nachgang.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Warum ist ein Aufhebungsvertrag f\u00fcr Unternehmen wichtig?<\/h2>\n<p>Das Schweizer Arbeitsrecht bietet durch <strong>Artikel 336c OR<\/strong> einen <strong>strengen zeitlichen K\u00fcndigungsschutz<\/strong> (Sperrfristen) bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft. Wenn ein Unternehmen sich in einer solchen Phase von einem Mitarbeitenden trennen will, ist eine <strong>ordentliche K\u00fcndigung blockiert<\/strong> und f\u00fchrt zu andauernden Lohnfortzahlungen. Durch ungel\u00f6ste Trennungskonflikte entstehen Schweizer KMU rasch Kosten von <strong>\u00fcber 15.000 Franken<\/strong> f\u00fcr Rechtsstreitigkeiten und Leerlauf.<\/p>\n<p>In diesen blockierten Situationen ist der Aufhebungsvertrag das wichtigste Werkzeug f\u00fcr die Beendigung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses, um die <strong>Handlungsf\u00e4higkeit zur\u00fcckzugewinnen<\/strong>. Er erm\u00f6glicht es, kostenintensive Konflikte durch eine einmalige Vereinbarung zu beenden. Gleichzeitig sch\u00fctzt eine professionelle, einvernehmliche Trennung das <strong>Employer Branding<\/strong> und verhindert Imagesch\u00e4den.<\/p>\n<h2>H\u00e4ufig gestellte Fragen zu Aufhebungsvertr\u00e4gen<\/h2>\n<h3>F\u00fchrt ein Aufhebungsvertrag zu Einstelltagen bei der ALV?<\/h3>\n<p>Ja, die Schweizer Arbeitslosenkassen strafen Aufhebungsvertr\u00e4ge oft ab. Gibt der Mitarbeitende seine Stelle ohne zwingenden Grund auf, drohen wegen <strong>selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit<\/strong> <strong>bis zu 60 Einstelltage<\/strong> (entspricht rund drei Monatsl\u00f6hnen).<\/p>\n<h3>Was besagt das Zwingendrecht beim Aufhebungsvertrag?<\/h3>\n<p>Gem\u00e4ss <strong>Obligationenrecht<\/strong> d\u00fcrfen Mitarbeitende nicht schlechter gestellt werden als bei einer K\u00fcndigung. Verzichten sie auf Lohn, muss der Arbeitgeber im Gegenzug eine <strong>echte Konzession<\/strong> (z.B. eine Abgangsentsch\u00e4digung in H\u00f6he eines Monatslohns) bieten, sonst ist der <strong>Vertrag nichtig<\/strong>.<\/p>\n<h3>Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich erfolgen?<\/h3>\n<p>Das Gesetz schreibt keine Form vor; die Aufl\u00f6sung k\u00f6nnte theoretisch m\u00fcndlich erfolgen. Aus Beweisgr\u00fcnden ist in der Praxis jedoch die <strong>Schriftform auf Papier<\/strong> zwingend erforderlich, und der <strong>Vertrag<\/strong> muss von beiden unterzeichnet werden.<\/p>\n<h3>Was muss zwingend im Aufhebungsvertrag geregelt werden?<\/h3>\n<p>Ein professioneller Aufhebungsvertrag enth\u00e4lt mindestens den <strong>Beendigungszeitpunkt<\/strong>, die Freistellungsregelung, eine allf\u00e4llige <strong>Abgangsentsch\u00e4digung<\/strong>, die Zeugnisvereinbarung und eine Saldoklausel. Fehlt eine zentrale Klausel, kann der Arbeitnehmende den Vertrag sp\u00e4ter anfechten.<\/p>\n<h3>Wie wirkt sich ein Aufhebungsvertrag auf die Pensionskasse aus?<\/h3>\n<p>Mit dem Austritt endet die <strong>BVG-Versicherung<\/strong> beim bisherigen Arbeitgeber. Das angesparte <strong>Freiz\u00fcgigkeitsguthaben<\/strong> muss auf die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers oder ein <strong>Freiz\u00fcgigkeitskonto<\/strong> \u00fcbertragen werden. Der Aufhebungsvertrag sollte die Modalit\u00e4ten dieser \u00dcbertragung klar regeln.<\/p>\n<h3>Kann ein Aufhebungsvertrag w\u00e4hrend der Sperrfrist geschlossen werden?<\/h3>\n<p>Ja, ein Aufhebungsvertrag umgeht die <strong>Sperrfristen<\/strong> nach Art. 336c OR bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft. Genau deshalb ist er in blockierten Trennungssituationen das bevorzugte Instrument. Der Arbeitnehmende muss der Aufhebung jedoch <strong>freiwillig zustimmen<\/strong>.<\/p>\n<h3>Haben Arbeitnehmende Anspruch auf eine Bedenkzeit?<\/h3>\n<p>Das Gesetz schreibt keine <strong>Mindestbedenkzeit<\/strong> vor. Gerichte pr\u00fcfen jedoch, ob der Arbeitnehmende ausreichend Zeit hatte, die Tragweite zu erfassen. In der Praxis gew\u00e4hren seri\u00f6se Arbeitgeber eine Frist von <strong>mindestens f\u00fcnf Arbeitstagen<\/strong>, um eine sp\u00e4tere Anfechtung wegen \u00dcberrumpelung zu vermeiden.<\/p>\n<h2>Verwandte Begriffe<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/glow-careers.ch\/blog\/was-ist\/altersvorsorge-betrieblich\"><strong>Altersvorsorge betrieblich<\/strong><\/a> \u2014 BVG-Guthaben, das beim Austritt per Aufhebungsvertrag \u00fcberf\u00fchrt wird<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/glow-careers.ch\/blog\/was-ist\/arbeitszeitgesetz\"><strong>Arbeitszeitgesetz<\/strong><\/a> \u2014 Vorgaben zu Arbeitszeiten, die nach Vertragsende nicht mehr gelten<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/glow-careers.ch\/blog\/was-ist\/befristeter-arbeitsvertrag\"><strong>Befristeter Arbeitsvertrag<\/strong><\/a> \u2014 Endet von selbst und ben\u00f6tigt keinen Aufl\u00f6sungsvertrag<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/glow-careers.ch\/blog\/was-ist\/mutterschutz\"><strong>Mutterschutz<\/strong><\/a> \u2014 Sperrfristen, die durch einen Aufhebungsvertrag umgangen werden k\u00f6nnen<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Wer nach einer einvernehmlichen Trennung die freigewordene Stelle rasch besetzen m\u00f6chte, findet im Ratgeber zur <a href=\"https:\/\/glow-careers.ch\/blog\/was-ist-personalvermittlung\/\"><strong>Personalvermittlung<\/strong><\/a> bew\u00e4hrte Ans\u00e4tze. F\u00fcr die Auswahl externer Recruiting-Partner hilft der <a href=\"https:\/\/glow-careers.ch\/blog\/die-beste-externe-personalgewinnung-in-schweiz\/\"><strong>Vergleich der besten externen Personalgewinnung in der Schweiz<\/strong><\/a> bei der Entscheidung.<\/h2>\n<p><em>Quellen: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (SECO), Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG). Dieser Artikel wurde von der Glow Careers Redaktion verfasst und gepr\u00fcft.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aufhebungsvertrag einfach erkl\u00e4rt: Die gegenseitige Vertragsaufl\u00f6sung in der Schweiz. 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