{"id":8126,"date":"2026-04-13T14:00:00","date_gmt":"2026-04-13T11:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/glow-careers.ch\/blog\/?post_type=glossary&#038;p=8126"},"modified":"2026-03-24T13:23:21","modified_gmt":"2026-03-24T10:23:21","slug":"geringfuegige-beschaeftigung","status":"publish","type":"glossary","link":"https:\/\/glow-careers.ch\/blog\/was-ist\/geringfuegige-beschaeftigung\/","title":{"rendered":"Was ist Geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung? Definition &#038; Praxistipps 2026"},"content":{"rendered":"<p>Eine <strong>geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung<\/strong>, oft als Nebenerwerb oder Aushilfsjob bezeichnet, ist ein <strong>Arbeitsverh\u00e4ltnis in der Schweiz<\/strong> mit einem tiefen Jahresverdienst. F\u00fcr Arbeitgeber bringt dieses Modell enorme Flexibilit\u00e4t zur <strong>Abdeckung von Auslastungsspitzen<\/strong>, ist aber an strikte sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten gekn\u00fcpft.<\/p>\n<p>[toc]<\/p>\n<h2>Geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung einfach erkl\u00e4rt<\/h2>\n<p>In der Schweizer HR-Praxis ist die <strong>geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung<\/strong> ein unverzichtbares Instrument, um saisonale Schwankungen im Detailhandel, der Gastronomie oder im Event-Sektor zu meistern. Im Fokus steht dabei die <strong>AHV-Freigrenze<\/strong>. Verdient eine Person bei einem Arbeitgeber nicht mehr als <strong>2&#8217;300 CHF pro Jahr<\/strong>, m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich keine Beitr\u00e4ge an die 1. S\u00e4ule (AHV\/IV\/EO) sowie an die Arbeitslosenversicherung (ALV) entrichtet werden.<\/p>\n<p>Der Arbeitnehmer hat jedoch jederzeit das Recht, die freiwillige <strong>Abrechnung der Sozialbeitr\u00e4ge<\/strong> zu verlangen, um Beitragsl\u00fccken im Alter zu verhindern. Dies muss der Arbeitgeber in seiner <a href=\"https:\/\/glow-careers.ch\/blog\/was-ist\/gehaltsabrechnung\"><strong>Gehaltsabrechnung<\/strong><\/a> dann zwingend umsetzen. Ausserdem entbindet der geringe Lohn nicht von der Pflicht, die Mitarbeitenden bei der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) gegen <strong>Berufsunf\u00e4lle abzusichern<\/strong>.<\/p>\n<p>Diese Arbeitsverh\u00e4ltnisse basieren h\u00e4ufig auf dem Einsatz im <strong>Stundenlohn<\/strong>. Auch wenn das Pensum tief ist, gilt das Schweizer <strong>Obligationenrecht (OR)<\/strong> uneingeschr\u00e4nkt. Die Angestellten geniessen Anspruch auf den vertraglichen <a href=\"https:\/\/glow-careers.ch\/blog\/was-ist\/mindestlohn\"><strong>Mindestlohn<\/strong><\/a> der Branche, haben ein Recht auf bezahlte Ferien und sind an die gesetzlichen <strong>K\u00fcndigungsfristen<\/strong> gebunden.<\/p>\n<p><strong>Geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung vs. Tempor\u00e4rarbeit:<\/strong> Bei der Geringf\u00fcgigkeit schliesst das Unternehmen den <strong>Arbeitsvertrag direkt<\/strong> mit der Aushilfe ab und tr\u00e4gt die administrativen Pflichten selbst. Bei der Tempor\u00e4rarbeit wird das Personal \u00fcber einen externen <strong>Personaldienstleister<\/strong> bezogen, der s\u00e4mtliche Versicherungs- und Lohnabrechnungen \u00fcbernimmt.<\/p>\n<p>Gem\u00e4ss der Ausgleichskasse der <strong>Schweizerischen Eidgenossenschaft<\/strong> nutzen Zehntausende Studierende, Pensionierte und Personen im Nebenerwerb dieses flexible Besch\u00e4ftigungsmodell, um <strong>steuer- und abgabeneffizient<\/strong> ein Zusatzeinkommen zu erzielen.<\/p>\n<h2>Vorteile und Nachteile der geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung<\/h2>\n<table>\n<thead>\n<tr>\n<th>\u2705 Vorteile (f\u00fcr Unternehmen)<\/th>\n<th>\u274c Nachteile (f\u00fcr Unternehmen)<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Tiefe Lohnnebenkosten:<\/strong> Unterhalb der 2&#8217;300-CHF-Grenze entfallen die <strong>teuren Arbeitgeberbeitr\u00e4ge<\/strong> zur AHV\/IV\/ALV.<\/td>\n<td><strong>Administrativer Aufwand:<\/strong> Die saubere <strong>Stundenerfassung und Abrechnung<\/strong> erfordert ein hohes Mass an Pr\u00e4zision.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Optimale Skalierbarkeit:<\/strong> Betriebe k\u00f6nnen auf Nachfragespitzen an Wochenenden oder Abenden <strong>\u00e4usserst flexibel reagieren<\/strong>.<\/td>\n<td><strong>Nachzahlungspflicht:<\/strong> Wird die Jahresgrenze unbeabsichtigt \u00fcberschritten, m\u00fcssen die <strong>Sozialabgaben r\u00fcckwirkend<\/strong> abgef\u00fchrt werden.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Grosse Talent-Pipeline:<\/strong> Viele Sch\u00fcler und Studierende suchen exakt solche Jobs, was das <strong>Recruiting stark vereinfacht<\/strong>.<\/td>\n<td><strong>Erschwerte Bindung:<\/strong> Aushilfen identifizieren sich oft weniger stark mit dem Betrieb, was zu <strong>h\u00f6herer Fluktuation<\/strong> f\u00fchrt.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h2>Geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung in der Praxis: Tipps f\u00fcr Schweizer KMU<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<p><strong>Jahresverdienstgrenze akribisch \u00fcberwachen<\/strong><br \/>\nStelle dein Payroll-System so ein, dass es eine <strong>Warnmeldung generiert<\/strong>, sobald eine Aushilfe im laufenden Jahr die Grenze von 2&#8217;000 CHF erreicht. \u00dcberschreitet sie die gesetzliche Schwelle von 2&#8217;300 CHF, wird der komplette <strong>Jahresverdienst ab dem ersten Rappen AHV-pflichtig<\/strong>, was sonst unkalkulierte Nachzahlungen ausl\u00f6st.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p><strong>Ferienzuschlag korrekt ausweisen<\/strong><br \/>\nWeise den gesetzlichen Ferienanspruch von <strong>mindestens 8,33 % (bei 4 Wochen)<\/strong> immer explizit in jeder einzelnen <strong>Gehaltsabrechnung<\/strong> als separaten Posten aus. Ist der Zuschlag nur stillschweigend im Basis-Stundenlohn inkludiert, zwingen Schweizer Gerichte Arbeitgeber oftmals zur <strong>doppelten Auszahlung<\/strong> der Ferienentsch\u00e4digung.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p><strong>Gleichbehandlung in der Kultur verankern<\/strong><br \/>\nGew\u00e4hre deinen Aushilfen denselben Zugang zu Firmeninformationen und lade sie an das j\u00e4hrliche Teamevent ein. Eine Kultur der Wertsch\u00e4tzung transformiert kurzfristige <strong>Nebenerwerbst\u00e4tige in loyale Fachkr\u00e4fte<\/strong>, die nach Abschluss ihres Studiums oftmals feste Rollen im Betrieb \u00fcbernehmen.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Warum ist Geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung f\u00fcr Unternehmen wichtig?<\/h2>\n<p>In einer Wirtschaft, die stark auf Dienstleistungen und Tourismus baut, ist der R\u00fcckgriff auf <strong>flexible Aushilfskr\u00e4fte<\/strong> f\u00fcr Schweizer Betriebe essenziell. Restaurants, Event-Agenturen und Logistiker k\u00f6nnten ohne das Instrument der <strong>geringf\u00fcgigen Entl\u00f6hnung<\/strong> wirtschaftliche Schwankungen kaum profitabel auffangen. Dieses Modell sichert die <strong>operative Lieferf\u00e4higkeit<\/strong> in hochfrequenten Phasen.<\/p>\n<p>Gleichzeitig ist es f\u00fcr <strong>Schweizer KMU<\/strong> ein hervorragendes Tool f\u00fcr das interne Talent Scouting. Wer clevere Werkstudenten fr\u00fchzeitig \u00fcber einen geringf\u00fcgigen Einsatz an sich bindet, sichert sich im sp\u00e4teren Verlauf den Zugang zu Top-Akademikern. Diese Strategie federt langfristig die Probleme beim <strong>Fachkr\u00e4ftemangel<\/strong> ab und verringert das finanzielle Risiko im klassischen <strong>Rekrutierungsprozess<\/strong> drastisch.<\/p>\n<h2>H\u00e4ufig gestellte Fragen zur geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung<\/h2>\n<h3>Wo liegt die Freigrenze f\u00fcr den AHV-Beitrag in der Schweiz?<\/h3>\n<p>Die gesetzliche Freigrenze f\u00fcr eine <strong>geringf\u00fcgige Entl\u00f6hnung<\/strong> liegt bei der gesetzlich definierten <strong>monatlichen Verdienstgrenze<\/strong> pro Arbeitgeber. Bis zu diesem Betrag m\u00fcssen auf den <strong>Stundenlohn<\/strong> keine Beitr\u00e4ge an die AHV\/IV\/EO abgef\u00fchrt werden, es sei denn, der Mitarbeitende verlangt dies ausdr\u00fccklich.<\/p>\n<h3>Gibt es Ausnahmen von der Freigrenze-Regel?<\/h3>\n<p>Ja, eine wichtige Ausnahme betrifft Privathaushalte sowie gewisse Berufe in der Kunst und Kultur (z.B. Tanzlehrer). In <strong>Privathaushalten<\/strong> sind Reinigungskr\u00e4fte oder Babysitter ab dem <strong>allerersten verdienten Franken zwingend AHV-pflichtig<\/strong>, unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he des Jahresverdienstes.<\/p>\n<h3>Haben geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte Anspruch auf Ferien?<\/h3>\n<p>Absolut. Gem\u00e4ss dem Obligationenrecht (OR) hat in der Schweiz jeder Arbeitnehmende Anspruch auf <strong>bezahlte Ferien<\/strong>, minimal vier Wochen pro Jahr. Bei unregelm\u00e4ssiger <strong>Aushilfsarbeit<\/strong> wird der Ferienanspruch meist als <strong>prozentualer Zuschlag von 8,33 %<\/strong> direkt auf den Bruttolohn addiert.<\/p>\n<h3>Sind Aushilfen gegen Unf\u00e4lle versichert?<\/h3>\n<p>Jeder Betrieb ist verpflichtet, sein Personal gegen <strong>Berufsunf\u00e4lle (BU)<\/strong> zu versichern, auch bei extrem <strong>geringf\u00fcgiger Besch\u00e4ftigung<\/strong>. Arbeiten Personen mehr als <strong>acht Stunden pro Woche<\/strong> beim selben Betrieb, muss der Arbeitgeber sie zwingend auch gegen <strong>Nichtberufsunf\u00e4lle (NBU)<\/strong> versichern.<\/p>\n<h3>Gelten f\u00fcr Nebenjobs gesetzliche K\u00fcndigungsfristen?<\/h3>\n<p>Ja, auch f\u00fcr einen Job im <strong>Nebenerwerb<\/strong> greifen die gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, gelten nach der <strong>Probezeit<\/strong> die regul\u00e4ren K\u00fcndigungsfristen, die von der jeweiligen <strong>Dienstdauer<\/strong> abh\u00e4ngen.<\/p>\n<h3>Welche Rechte haben geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte in der Schweiz?<\/h3>\n<p>Geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte geniessen im Schweizer Arbeitsrecht <strong>denselben Schutz wie Vollzeitangestellte<\/strong>, einschliesslich Ferienanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Unfallversicherung. Der Arbeitgeber muss auch bei einer <strong>geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung<\/strong> die Bestimmungen des Obligationenrechts zu K\u00fcndigungsfristen und Arbeitszeiten vollumf\u00e4nglich einhalten. Zudem steht jeder Aushilfskraft das Recht zu, die <strong>freiwillige Abrechnung der AHV-Beitr\u00e4ge<\/strong> zu verlangen, um sp\u00e4tere L\u00fccken in der Altersvorsorge zu vermeiden.<\/p>\n<h3>Wie wird eine geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung in der Steuererkl\u00e4rung behandelt?<\/h3>\n<p>Eink\u00fcnfte aus einer <strong>geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung<\/strong> m\u00fcssen in der Schweiz vollst\u00e4ndig in der <strong>Steuererkl\u00e4rung als Erwerbseinkommen<\/strong> deklariert werden, unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he des Jahresverdienstes. Es existiert keine steuerliche Freigrenze f\u00fcr den Nebenerwerb, weshalb auch kleine Betr\u00e4ge aus einem <strong>Aushilfsjob der Einkommenssteuerpflicht<\/strong> unterliegen. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Besch\u00e4ftigten eine <strong>korrekte Lohnbescheinigung<\/strong> auszustellen, die als Nachweis gegen\u00fcber dem kantonalen Steueramt dient.<\/p>\n<h2>Verwandte Begriffe<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/glow-careers.ch\/blog\/was-ist\/befristeter-arbeitsvertrag\"><strong>Befristeter Arbeitsvertrag<\/strong><\/a> \u2014 Diese Vertragsart wird h\u00e4ufig genutzt, um den Einsatz von tempor\u00e4ren Aushilfen rechtlich zu fixieren<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/glow-careers.ch\/blog\/was-ist\/stundenlohn\"><strong>Stundenlohn<\/strong><\/a> \u2014 Das Abrechnungsmodell, welches die Basis f\u00fcr fast alle geringf\u00fcgigen Anstellungen bildet<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/glow-careers.ch\/blog\/was-ist\/kuendigung\"><strong>K\u00fcndigung<\/strong><\/a> \u2014 Ein Prozess, der auch bei Pensen unterhalb der AHV-Freigrenze formell korrekt ablaufen muss<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Integration variabler Arbeitsmodelle ist ein moderner Ansatz im Recruiting, was im Fachartikel zum <a href=\"https:\/\/glow-careers.ch\/blog\/was-ist-social-media-recruiting\/\"><strong>Social Media Recruiting<\/strong><\/a> f\u00fcr die Zielgruppe der Gen Z ausf\u00fchrlich beschrieben wird. Betriebe, die ihre Personaladministration komplett auslagern m\u00f6chten, finden im <a href=\"https:\/\/glow-careers.ch\/blog\/die-besten-zeitarbeitsfirmen-in-der-schweiz\/\"><strong>Vergleich der besten Zeitarbeitsfirmen der Schweiz<\/strong><\/a> zuverl\u00e4ssige Kooperationspartner.<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Quellen: Informationsstelle AHV\/IV, Schweizerisches Obligationenrecht (OR), Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (SECO). Dieser Artikel wurde von der Glow Careers Redaktion verfasst und gepr\u00fcft.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung einfach erkl\u00e4rt: Der flexible Nebenverdienst f\u00fcr Aushilfen im Schweizer Arbeitsrecht. 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